Was kostet eine notarielle Tätigkeit?
Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und
Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich sind insbesondere
Art und Umfang der Tätigkeit sowie der gesetzlich
bestimmte Geschäftswert. Sobald Ihr Vorhaben ausreichend
konkret ist, können wir die voraussichtlichen Kosten
erläutern. Auch ein beauftragter Entwurf kann Kosten
auslösen, wenn später keine Beurkundung erfolgt.
Welche Unterlagen brauche ich?
Das hängt vom Anliegen ab. Zur Identifizierung benötigen
Beteiligte regelmäßig einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis. Zusätzlich können beispielsweise
Personenstandsurkunden, Grundbuchangaben,
Gesellschaftsunterlagen oder vorhandene Testamente
erforderlich sein. Wir teilen Ihnen mit, was für
Ihren Vorgang benötigt wird.
Kann ich meinen Wunsch-Notar angeben?
Ja. Teilen Sie uns bei der Anfrage mit, ob Sie einen
Termin bei Peter Erk, Stephan Grünwald oder Patrick Nisch
wünschen. Die konkrete Terminvereinbarung erfolgt
anschließend mit dem Notariat.
Ist der Notar mein persönlicher Interessenvertreter?
Im Notaramt ist der Notar unabhängig und unparteiisch.
Er betreut die Beteiligten neutral und erläutert die
rechtlichen Folgen der vorgesehenen Regelungen.
Eine einseitige anwaltliche Interessenvertretung
ist eine andere Tätigkeit und muss davon getrennt werden.
Ersetzt ein notarielles Testament immer den Erbschein?
Nein, nicht in jedem Fall. Ein notarielles Testament oder
ein Erbvertrag kann zusammen mit dem gerichtlichen
Eröffnungsnachweis als Erbnachweis ausreichen.
Ob zusätzlich ein Erbschein benötigt wird, hängt von
der konkreten Situation und dem jeweiligen Nachweiszweck ab.
Was tun, wenn nach einem Erbfall eine Frist läuft?
Rufen Sie uns unverzüglich an und nennen Sie die bekannte
Frist bereits bei der Kontaktaufnahme. Eine E-Mail,
eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder eine
Terminanfrage ersetzt nicht die erforderliche Erklärung
und wahrt für sich allein keine gesetzliche Frist.